Rechtzeitige Firmensanierung jetzt einleiten

Artikel Zeitung Bund der Steuerzahler Klartext 09/2019 zum Thema "Rechtzeitige Firmensanierung jetzt einleiten"

Eine erhebliche Zunahme von neuen Insolvenzfällen

Unter den Bankenaufsehern geht die Sorge über Risiken mit Unternehmenskrediten um (Frankfurter Allgemeine Zeitung:.Kreditausfälle beunruhigen EZB“). Betroffen seien „insbesondere finanzschwache Unternehmen, die das Umfeld extrem niedriger Zinsen für eine höhere Verschuldung genutzt haben“.

Vor einigen Wochen warnte Scott Matler, Anlagestratege der Allianz-Tochtergesellschaft: „Wir haben möglicherweise den riskantesten Kreditmarkt aller Zeiten, es ist wie vor der Finanzkrise.“ Und auch Rechtsanwalt Christian Plail, Partner in einer der führenden deutschen Insolvenz-verwalterkanzleien (Kanzlei Schneider-Geiwitz) bemerkt nach Jahren des stetigen Rückgangs eine nicht unerhebliche Zunahme von neuen Insolvenzfällen.

All diese Warnzeichen bedeuten für eine Vielzahl von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, dass eine Verbesserung der organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Marktbedingungen der Firma zur Bewältigung einer Unternehmenskrise jetzt vorzunehmen ist, da momentan noch dazu geeignete Rahmenbedingungen bei den Banken gegeben sind.

Überprüfung der rechtlichen Firmenkonstruktion

Hierzu gehört insbesondere die Überprüfung der gewählten Rechtsform der Unternehmen. Bei GmbHs oder GmbH & Co. KGs sollte bei auftretenden Krisensituationen unbedingt daran gedacht werden, die Rechtsform so zu ändern, dass die GmbH durch eine Einzelfirma ersetzt wird. Ausschlaggebend für diese Überlegung ist insbesondere § 64 GmbHG, der vorschreibt, dass bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung spätestens binnen drei Wochen nach Kenntnis die Verpflichtung besteht, Insolvenzantrag zu stellen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung führt zu massiven straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen.

Üblicherweise ist es fast unmöglich, innerhalb von drei Wochen eine Lösung zur Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung herbeizuführen. Diesem sehr intensiven Zeitdruck kann man dadurch entgehen, dass man die GmbH oder GmbH & Co. KG beziehungsweise die Geschäftsführung einer GmbH durch eine Einzelperson oder KG bei rechtzeitiger Umwandlung ersetzt. Von der Haftungsseite her dürfte diese Umwandlung meistens was die wirtschaftliche Auswirkung betrifft ohne größere nachteilige Bedeutung sein, da bei der GmbH oder der GmbH & Co. KG aufgenommene Bankkredite ohne hin durch persönliche Bürgschaften üblicherweise unterlegt worden sind.

Viele Unternehmer wissen nämlich nicht und werden auch durch ihre Berater nicht darauf hingewiesen, dass durch eine solche Umwandlung die Insolvenzantragsfrist rechtmäßig umgangen werden kann, denn bei Einzelfirmen mit entsprechender persönlicher Haftung besteht nach dem Gesetz keine Insolvenzantragsfrist.

Manche Gläubigerverhindern aber diese Chance der jeweiligen Firma zur Vermeidung der Antragsfrist dadurch, dass sie einen sogenannten Fremdantrag auf Einleitung des Insolvenzverfahrens stellen. Wird eine solche Maßnahme durch einen Gläubiger gewählt, muss dann doch sofort der Eigenantrag nachgeholt werden.

Restrukturierungsgespräche mit den Banken

Begleitend zu diesen eventuellen Rechtsformänderungen sollten dann unverzüglich die Verhandlungen mit den Hausbanken zur Verbesserung der Rahmenbedingungen
oder Erzielung einer Gesamtablösung, gegebenenfalls auch durch Verzichte oder Vergleiche, gesta rtet werden. In der jetzigen Phase der Niedrigzinsen sind nämlich even
tuelle Zinsausfälle einer Bank bei Kreditausfällen kein wesentliches Thema mehr. Gerade in der jetzigen Niedrigstphase der Zinsen lässt sich durch rechtzeitige vorbeu
gende Vereinbarung mit den Banken, zum Beispiel die Ablösung teurerer Kredite aus älteren Zeiten, trotz Anfalls einer Vorfälligkeitsentschädigung eine wesentlich günsti
gere Lösung mittel- und langfristig für die Zukunft finden, da Banken grundsätzlich an einer langfristigen Kundenbindung mehr als früher interessiert sind.

Rechtsanwalt Hilmar Pickartz, Mitglied des Bundes der Steuerzahler in Bayern, informiert über Gefahren, sinnvolle Verhaltensweisen sowie das notwendige Krisenmanagement im aktuell riskanten Kreditmarkt und unterstützt Sie bei der Firmensanierung.

Hilmar Pickartz zum Thema "rechtzeitige Firmensanierung"
Hilmar Pickartz zum Thema "rechtzeitige Firmensanierung"

PDF Artikel speichern/drucken

Sie benötigen unsere Unterstützung bei Ihrer Firmensanierung? Dann schreiben Sie uns:

Direkt zum Formular

 

Consent Management Platform von Real Cookie Banner