Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Kreditvergabe für Wohnungsimmobilien wieder leichter gemacht?

Als der deutsche Gesetzgeber die Umsetzung der europäischen Vorgaben über die Wohnungsimmobilienkreditverträge per Gesetz bekannt gab, wurde dies allenthalben als der richtige Schritt zur Verbesserung der Kreditmöglichkeiten und insbesondere auch als gelungener Eingriff in zu großzügige Kreditvergaben bezeichnet. Vor allem sollte dies den bisherigen Finanzierungsmöglichkeiten von Schrottimmobilien bzw. erheblich überteuerten Immobilien endlich ein Ende bereiten.

Die bisherige Wohnungimmobilienkreditrichtlinie

Schon bald aber mussten die Kreditabteilungen insbesondere bei den Volksbanken und Sparkassen feststellen, das bei buchstabengetreuer Gesetzesanwendung die strengeren Vorgaben bei der Vergabe von Krediten ganz besonder die Normalverdiener und Käufer von eigengenutzten Wohnungen und Häusern betrafen, die eigentlich vorrangig schutzwürdig waren. Die Richtlinie schreibt nämlich vor, dass ein Schuldner fähig sein muss, alle Kreditraten aus seinen laufenden Einkommen zu bezahlen. Was aber, wenn bei jungen Familien Situtationsänderungen wie Kinderzuwachs, Elternzeit, Mutterschutz etc. eintreten, fragte sich mancher weniger selbstbewusste Kreditsachbearbeiter und lehnte sicherheitshalber bei vielen jungen Menschen den Kredit ab. Es war also wichtiger geworden, Formfehler zu vermeiden, denn bei Nichtbeachtung der Richtlinie hatte der Kunde moglicherweise ein gerichtlich durchsetzbares Ausstiegsrecht. Da es außerdem ganz stark auf die Be­grenzung von Laufzeiten des Kredits we­gen neuer Altershochstgrenzen ankam, fielen auch ältere Darlehensnehmer immer mehr durch den Raster und erhielten keinen Kredit.

Dies sorgte bei den Banken für Alarmstimmung, weil trotz der extrem niedrigen Zinsen die An­zahl der Kreditvergaben rücklaufig wurde, und führte bei den Kunden zu massiver Verärgerung über die scheinbare Kleinkariertheit der Kreditsach­bearbeiter. Schließlich gab es von der Finanz- und Immobilienwirtschaft massive Vorstöße bei der BaFin und dem Gesetzgeber auf Änderungen, denen nunmehr  das Bun­deskabinett durch Präzisierung zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die si cherlich noch rechtzeitig vor der Wahl Gesetz werden wird, nachgekommen ist.

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